Wissenswertes während dem Studium
Alles rund um Praxis, Anerkennungen und dem umweltorientierten Wahlfach
Interdisziplinäre Praktikum (IP)
Interdisziplinäre Praktika (IPs), die nicht "nur" verpflichtende Lehrveranstaltungen sind, sollen das gesamte Wissen des Studiums darstellen. In diesen Praktika, die durch eigenes Engagement der Studierenden organisiert werden können, soll die Möglichkeit zur Umsetzung des erworbenen Wissens gewährleistet werden.
In Gruppenarbeit wird eine konkrete, meist umweltbezogene Problemstellung behandelt und an einer Lösung gearbeitet. Außerdem soll die Fähigkeit zur interdisziplinären Teamarbeit geschult werden, da sich im USW-Studium vier verschiedene Fachschwerpunkte vereinen. Somit sind USW-Studierende einerseits mit Aufgaben konfrontiert, mit denen Studierende des jeweiligen Fachschwerpunktes kaum in Berührung kommen, andererseits entwickeln sich dadurch zahlreiche neue Möglichkeiten.
Umweltorientierte Wahlfächer (uoWf)
Das Modul des umweltorientierten Wahlfachs dient der Vermittlung von Kenntnissen aus anderen umweltrelevanten Disziplinen. Es soll aus einem Bündel einheitlicher Lehrveranstaltungen bestehen, welche jedoch eine gewisse Umweltrelevanz haben sollen. Die gewählten Lehrveranstaltungen sollen den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Lehrveranstaltungsbündel aus den Bereichen
- Mathematik und Statistik
- Systemwissenschaften
- einer der USW-Fachschwerpunkte
zu wählen.
Darüber hinaus steht es den Studierenden frei, umweltrelevante Lehrveranstaltungen aus §54 UG 2002 eingerichteten Studien zu absolvieren.
Eine vorherige Genehmigung der gewählten Zusammenstellung durch die Curricula-Kommission für Umweltsystemwissenschaften ist in jedem Fall jedoch notwendig.
ACHTUNG: Nach Genehmigung des uoWf und wenn sich beim Wahlfachbündel nichts mehr ändert, ist zusätzlich eine Anerkennung zu machen. Wenn das uoWf einmal anerkannt wurde, ist eine Änderung nicht mehr möglich!
Lehrveranstaltungstausch für USW / MGT
Im neuen Management Curriculum gibt es die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen gegen andere auszutauschen. Dabei wird eine individuelle Schwerpunktsetzung ermöglicht, solange das Ziel des Studiums nicht beeinträchtigt wird. Wichtig ist, dass Sie dabei einige Punkte beachten:
- Im Sinne einer individuellen Schwerpunktsetzung sind Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 6 und maximal 18 ECTS-Anrechnungspunkten zu ersetzen.
- Lehrveranstaltungen aus Pflichtmodulen sind grundsätzlich vom Lehrveranstaltungstausch ausgeschlossen, ausgenommen sind Wahlpflicht-LVs (empfohlen sind Modul F und Modul G).
- Die gewählten Ersatzlehrveranstaltungen müssen in einem sinnvollen Zusammenhang stehen. Es ist eine Modulbezeichnung festzulegen, welche die individuelle Schwerpunktsetzung widerspiegelt.
- Anträge für einen Lehrveranstaltungstausch können nur bewilligt werden, sofern für die zu ersetzenden Lehrveranstaltungen noch keine negativ oder positiv beurteilte Prüfung abgelegt oder eine gleichwertige Prüfung anerkannt wurde.
Von der Theorie in die Praxis
Im Rahmen des Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit dem Fachschwerpunkt Management kann zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine facheinschlägige Praxis und eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer abgelegt werden.
Anerkennung von Leistungen
WICHTIG: Die bisher in § 78 Abs. 4 Z 2 UG vorgesehene Frist von 2 Semestern ab Studienbeginn, innerhalb der Anerkennungsanträge für Prüfungen aus vorangegangenen Studien gestellt werden mussten, wurde durch die letzte UG-Novelle abgeschafft. Seit 1.5.2024 sind die Studierenden daher wieder berechtigt, ohne zeitliche Einschränkungen Anerkennungen von Prüfungen aus vorangegangenen Studien zu beantragen. Jene Studierenden, deren Anerkennungsanträge zurückgewiesen wurden, weil sie die Frist versäumt hatten, haben die Möglichkeit ab sofort ihren Anerkennungsantrag erneut zu stellen.
Die Beantragung
- Die Antragstellung hat über UNIGRAZonline zu erfolgen (Visitenkarten UNIGRAZonline - Anerkennung/Zeugnisnachtrag - Neue Anerkennung). Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Zeugnisnachträge zwei unterschiedliche Applikationen sind, die nicht miteinander verknüpft sind.
- Nach erfolgreicher Erfassung ist ein Ausdruck des Anhanges (= Anerkennungsdruckliste) am Dekanat abzugeben. Bitte legen Sie dem Antrag bei Anerkennung von Prüfungen anderer Bildungseinrichtungen die LV-Zeugnisse bei.
- Bei Fragen zur Eingabe eines Antrages wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Dekanate.
- Bei Fragen zu Zuordnungen von Leistungen im UNIGRAZonline finden Sie hier ein Videotutorial.
Für Anerkennungen von Leistungen aus anderen Studienrichtungen bzw. von Leistungen, welche an anderen Bildungseinrichtungen absolviert wurden, sind die jeweiligen Dekanate/Prüfungsreferate zuständig:
Zuständig für die Fachschwerpunkte USW/MGT, ESS/SIM, USW/Geo, USW/AMU, USW/VWL, ESS/ECON und ESS/CCTS
Zuständig für den Fachschwerpunkt USW/NAWI-Tech und ESS/CEM
Zuständig für Studierende des Bachelorstudiums USW / NAWI-Tech, welche an der TU-Graz inskribiert sind
Zuständig für Studierende des Masterstudiums ESS / CEM, welche an der TU-Graz inskribiert sind