Alles, was man zur Pflichtpraxis wissen muss
Im Rahmen des Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit dem Fachschwerpunkt Management kann im Wahlmodul G.4 zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine facheinschlägige Praxis im Umfang von 8 ECTS Anrechnungspunkten abgelegt werden. Dies entspricht 200 Arbeitsstunden. Die facheinschlägige Praxis kann auch im Zuge eines Auslandsaufenthalts absolviert werden.
Es gelten folgende Anforderungen an die facheinschlägige Praxis: Sie soll die Möglichkeit bieten, Inhalte und Methoden der Systemwissenschaften (Modul B), des Innovations- und Nachhaltigkeitsmanagements (Module E und F) in der Praxis kennenzulernen und zu erproben. Zudem ist sie während des Studiums zu absolvieren und ist im Vorhinein zu genehmigen. Bei der Beantragung ist die Facheinschlägigkeit, bzw. der Bezug zu den oben genannten Modulen zu beschreiben. Mit dem Antrag ist ein Motivationsschreiben und eine Tätigkeitsbeschreibung mit einzureichen.
Eigenständige Organisation des Praktikums
Die facheinschlägige Praxis ist eigenständig und selbstverantwortlich zu organisieren, für die Universität besteht keine Verpflichtung, Praxisplätze zu organisieren.
Praktika und Zuschuss für unbezahlte Praktika im Ausland
Es gilt zu beachten, dass für die Planung von Praktika im Ausland oft eine längere Vorlaufzeit von 3 bis 6 Monaten notwendig ist. Oft gibt es Deadlines für die Bewerbung. Die Vorbereitungszeit variiert bei den Organisationen und oftmals ist auch eine Vorbereitung bzw. Nachbereitung verpflichtend. Zu berücksichtigen ist weiters, dass für solche Praktika auch Kosten (Anmelde-, Bearbeitungsgebühren, Reisekosten, Aufenthaltskosten) entstehen, die die Studierenden selber tragen müssen. Informationen zu Zuschüssen finden Sie untenstehend.
Es besteht die Möglichkeit, im Büro für Internationale Beziehungen um einen Praktikumszuschuss anzusuchen. Nähere Informationen finden Sie unter: http://international.uni-graz.at/
Anerkennung ähnlicher Aktivitäten
Eine Anrechnung bzw. Anerkennung ähnlicher Aktivitäten aus anderen Studien ist nicht möglich.
Eintragung der ECTS-Anrechnungspunkte in UGO
Die Eintragung der ECTS-Anrechnungspunkte erfolgt nach Abgabe der Bestätigung für die absolvierte Praxis im Koordinationsbüro.