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Allgemein gestellte Fragen zum USW Studium

Was kann man sich unter einem Interdisziplinären Praktikum vorstellen?
Das Interdisziplinäre Praktikum (IP) stellt eine Besonderheit innerhalb der USW-Studien dar, da es die Möglichkeit bietet aktuelle Themenfelder in fachübergreifenden Kleingruppen zu bearbeiten. Dabei kann das IP von einzelnen oder mehreren Studierenden gemeinsam organisiert werden, wodurch eine weitere Spezialisierungsmöglichkeit innerhalb des Studiums ermöglicht wird.
Alle Informationen sind im IP-Leitfaden enthalten, der unter diesem Link zu finden ist.
Seitens der Studienvertretung werden regelmäßig IP-Organisationstreffen abgehalten, bei denen Interessierte sich Tipps und Tricks rund um die Organisation eines eigenen IP holen können. Die Termine werden regelmäßig über den USW-Verteiler (bitte Nutzungsregeln beachten) und auf der Homepage bekanntgegeben.

Umweltorientiertes Wahlfach
Das Umweltorientierte Wahlfach ist ein individuell zusammengestelltes Fächerbündel und eine Möglichkeit einen besonderen inhaltlichen Schwerpunkt im Studium zu setzen. Das gewählte Fächerbündel sollte vor der Absolvierung genehmigt werden. Das entsprechende Formular ist für Bachelorstudien hier und für Masterstudien hier zu finden.

Für das Formular werden die Bezeichnungen der Lehrveranstaltungen, ein Titel für das Fächerbündel (wird im Zeugnis ausgewiesen) sowie eine Beschreibung der Inhalte (Ziele und zu erwerbende Kompetenzen) benötigt. Das ausgefüllte Formular ist im USW-Koordinationsbüro persönlich abzugeben oder per Mail zu schicken. Sobald es genehmigt wurde, wird den Studierenden das Formular per Mail zugesandt. Auf Wunsch kann auch eine gedruckte Version persönlich im Büro abgeholt werden. Für den Studienabschluss müssen die absolvierten Fächer über eine Anerkennung im UGO anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung mittels Bescheides ausgestellt wird und somit nicht mehr rückgängig zu machen ist. Wir empfehlen deshalb die Anerkennung gegen Ende des Studiums durchzuführen. Anerkennungen und auch Studienabschlüsse können bis zu 2 Monate dauern. Reichen Sie am Ende des Studiums also bitte alles rechtzeitig ein.

Wieso stehe ich nach der Anmeldung bei allen Lehrveranstaltungen auf der Warteliste?
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter immer auf die Warteliste. Nach Ablauf der Anmeldefrist, werden dann anhand der vorgeschriebenen Reihungsverfahren die Fixplätze zugeteilt. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter erfolgt die Fixplatzvergabe am Anmeldetag um 23:59 Uhr.

Bachelorarbeit
Eine Bachelorarbeit ist laut den jeweiligen Curricula in bestimmten Fächern zu verfassen. Es ist jedoch auch möglich, die Arbeit in einem anderen Fach zu schreiben, sofern eine Betreuungsperson gefunden wird und diese damit einverstanden ist. Zudem muss dies durch den Vorsitzenden der Curricula-Kommission genehmigt werden. Das entsprechende Formular ist hier zu finden. Sollte die Arbeit auf einer anderen Universität geschrieben werden (z.B. im Zuge eines Auslandssemesters) muss ein/e HauptbetreuerIn an der Uni-Graz gefunden werden. Die Betreuung auf der Gastuniversität wird als Nebenbetreuung bzw. NebenbetreuerIn geführt. Ausnahme: USW-NAWI/Tech Studierende, die ihre Arbeit im Zuge einer Lehrveranstaltung auf der TU Graz schreiben.

Bachelorarbeiten müssen nicht gebunden werden, eine Plagiatsprüfung ist verpflichtend. Da sich der Aufbau, die Zitierweise und die Formatierungsvorgaben von Institut zu Institut unterscheiden, sind diese Vorgaben bei dem/der Betreuer/in einzuholen. Als Orientierung sei hier auf den Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten am SIS verwiesen.

Ist eine Plagiatsprüfung bei der Bachelorarbeit verpflichtend?
Ja, ab 01.03.2022 muss jede Bachelorarbeit einer Plagiatsprüfung unterzogen werden. Dafür muss die Bachelorarbeit nach Fertigstellung im UGO im PDF/A -Format hochgeladen werden. Eine genaue Anleitung wie diese hochzuladen ist, finden Sie hier.

Masterarbeit
Für das Verfassen einer Masterarbeit wird die Betreuungszusage einer/s habilitierten Lehrenden benötigt – die entsprechenden Formulare sind hier für die Schwerpunkte BW, Geo und VWL sowie hier für NAWI-Tech zu finden. Die Masterarbeit selbst ist nicht an den Inhalt einer LV geknüpft, allerdings müssen im Rahmen der Masterprüfung zwei LVs gewählt werden, welche neben der typischen Defensio prüfungsrelevant sind. Da sich das Procedere von Institut zu Institut unterscheidet, müssen Masterstudierende sich vor Ort selbst über den Ablauf informieren. Als Orientierung sei hier auf den Ablauf am SIS verwiesen.

Um zur Masterprüfung antreten zu können, müssen sowohl alle LVs als auch die Masterarbeit positiv absolviert sein. Um den Termin für die Masterprüfung fixieren zu können, muss auch das Protokollblatt zum Studienabschluss am Prüfungsreferat des zuständigen Dekanats abgegeben worden sein.

Eine Masterarbeit kann zudem nicht für mehr als ein Masterstudium geschrieben werden, auch wenn sie über das Ausmaß einer Masterarbeit hinausgeht.

Anerkennungen
Um Leistungen, die in anderen Studienrichtungen oder an einer anderen Bildungseinrichtung absolviert worden sind, anzuerkennen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsreferat.

Für die Fachschwerpunkte BW, Geographie und VWL ist das Prüfungsreferat der URBI-Fakultät zuständig, für den Fachschwerpunkt NAWI-Tech ist das Prüfungsreferat der NAWI-Fakultät zuständig.

ACHTUNG NAWI-Tech: NAWI-Tech Studierende, welche auf der Uni Graz inskribiert sind, müssen nach Eingabe ins UGO den Ausdruck ins Koordinationsbüro bringen oder elektronisch übermitteln! Nach erfolgter Genehmigung des CuKo-Vorsitzenden ist das unterschriebene Formular auf das NAWI-Dekanat zu bringen. Für NAWI-Tech Studierende, welche an der TU Graz inskribiert sind, ist das TCVB-Dekanat (Petersgasse 10-12/II) zuständig.

Es wird dazu geraten Anrechnungen von Uni-Graz-Lehrveranstaltungen für das freie bzw. umweltorientierte Wahlfach nicht vorzeitig einzureichen, sondern bis zum Ende des Studiums zu warten. Nach Ausstellung eines Anerkennungsbescheides ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Umbuchung angerechneter LVs im freien WF in das umweltorientierte WF
Wenn LVs bereits für das freie Wahlfach angerechnet wurden und es stellt sich aber bei Studienabschluss heraus, dass die entsprechenden LVs im Curriculum als Pflichtfach bzw. gebundenes Wahlfach deklariert sind, so kann ein bereits positiv ausgestellter Anerkennungsbescheid nachträglich geändert werden. Allerdings handelt es sich hier um eine „Kann“- und nicht „Muss“-Bestimmung des Studiendekans und wird nur bei einer klar nachvollziehbaren Argumentation als besonderer Ausnahmefall realisiert!

Anrechnungsvorgang
Wie Prüfungen, welche an der Uni Graz, an einer anderen inländischen sowie an einer ausländischen tertiären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule,…) absolviert wurden, in UGO eingetragen werden sollen, behandeln die Leitfäden des URBI-Prüfungsreferats unter diesem Link (s. gelber Kasten rechts unten).

Für einen Vorausbescheid für ein Auslandssemester bietet das NAWI-Prüfungsreferat einen entsprechenden Leitfaden unter diesem Link an.

Kann ich Anrechnungen durchführen, wenn ich meinen geplanten Studienplanwechsel noch nicht vollzogen habe?
Nein, das ist nicht möglich. Erst wenn ein Studium in UGO freigeschaltet ist, können Anrechnungen durchgeführt werden.

Ab wann kann ich meinen Bachelorabschluss einreichen (muss ich alles schon haben oder geht es auch wenn die Bachelorarbeit/eine LV noch fehlt)? Wo muss ich hingehen?
Alle ausgefüllten und bestätigten Formulare können mit Vermerk der noch ausständigen Fächer vorzeitig im Prüfungsreferat des URBI-Dekanats (BW, Geo, VWL) bzw. NAWI-Dekanats (NAWI-Tech) abgegeben werden. Die weitere Vorgangsweise wird vom jeweiligen Fachbearbeiter vorgegeben.

Die entsprechenden Protokolle zum Studienabschluss sind für das URBI-Dekanat hier und für das NAWI-Dekanat hier zu finden. Bitte die entsprechende Vorgehensweise des jeweiligen Dekanats beachten!

Auslandssemester
Bei der Wahl der Gastuniversität für das Auslandssemester sollte darauf geachtet werden, dass entweder Kurse angeboten werden, die sich mit Kursen des jeweiligen Studienplans decken, oder solche die als sinnvoll für das (noch nicht absolvierte) umweltorientierte bzw. freie Wahlfach erscheinen. Vor der Absolvierung des Auslandssemesters ist ein Vorausbescheid zu beantragen, in dem die Wahl der Fächer überprüft wird.

Achtung: Wir empfehlen dringend, sich nach Bestätigung der Nominierung durch die Gastuniversität, mit der dort zuständigen Koordinationsperson in Verbindung zu setzen um im Vorfeld informell abzuklären, ob die beabsichtigten LVs an der Gastuniversität überhaupt besucht werden dürfen! Oft ist man an eine Fakultät oder einen Studiengang gebunden bzw. dürfen keine Master-LVs besucht werden, wenn man als Bachelorstudierende/r an die Gastuniversität kommt.

Prüfungsantritte
An der Uni Graz haben Studierende die Möglichkeit Prüfungen 3x zu wiederholen (4 Antritte). Fächer, welche einer STEOP zugeordnet sind, dürfen ebenfalls 3x wiederholt werden (4 Antritte). Alle NAWI-Graz Studierende dürfen sowohl STEOP- als auch nicht-STEOP-Prüfungen 4x wiederholen (5 Antritte). Der letzte Prüfungsantritt ist zwingend kommissionell abzuhalten, der vorletzte Antritt kann auf Antrag kommissionell durchgeführt werden.

Möchte man sich eine Prüfungsnote ausbessern, so muss man innerhalb eines Jahres erneut zur Prüfung antreten.

Welches Dekanat ist für eine kommissionelle Prüfung zuständig?
Für die Organisation und Durchführung ist immer das Dekanat jener Fakultät zuständig, an der das Prüfungsfach angeboten wird. Das heißt es ist auch das Formular „Anmeldung zur kommissionellen LV-Prüfung“ der durchführenden Fakultät zu verwenden!

Beispiel: Ein/e NAWI-Tech Student/in benötigt eine kommissionelle Prüfung in VO Computational Basics. Formal ist für NAWI-Tech das NAWI-Dekanat (KFU inskribiert) bzw. TCVB-Dekanat (TU inskribiert) für Anrechnungen etc. zuständig. USW Computational Basics wird allerdings am SIS gelehrt, welches Teil der URBI-Fakultät ist. In dem Fall hätte der/die NAWI-Tech Student/in das Formular der URBI zu verwenden und dieses auch dort abzugeben.

Kann ich mir ein Praktikum als umweltgebundenes Wahlfach anrechnen lassen?
Nein. Praktika können nur im Rahmen der freien Wahlfächer angerechnet werden. Eine 4 wöchige Vollzeitanstellung entspricht 6 ECTS, abweichende Zeitausmaße werden aliquot errechnet.

Welche Fächer kann ich mir als freie Wahlfächer anrechnen lassen?
Generell jedes, das nicht im Curriculum als PF ausgewiesen ist. Aufzupassen ist allerdings, wenn Mastervorlesungen im Bachelorstudium vorgezogen werden und man sich die Prüfung als Wahlfach anrechnen lässt, dann kann man das entsprechende Masterstudium nicht mehr belegen, weil diese Pflichtlehrveranstaltung dann fehlen würde. Die LV ist dann sozusagen „verbraucht“.

Kontakt

Klaudia Kramer

Institut für Umweltsystemwissenschaften

Merangasse 18/EG
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1037


Mo & Mi. 9.00-12.00; Di & Do 9.00-12.00, 13.00-15.00
Di und Do Nachmittag oder via Skype (Voranmeldung erforderlich!)

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