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Frequently Asked Questions

Ihr habt Fragen? Wir sind hier, um diese zu beantworten!

Zu welchem Thema gibt es Fragen?

Häufig gestellte Fragen von Erstsemestrigen
Allgemein gestellte Fragen zum USW Studium
Fragen zu Anerkennungen
Häufig gestellte Fragen bei neuem Curriculum

Häufig gestellte Fragen von Erstsemestrigen

Lehrende müssen die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Erbringung dieser, beurteilen.

Ja, es ist möglich im Sommersemester mit dem Studium zu beginnen. Allerdings ist zu bedenken, dass nicht alle STEOP-Vorlesungen auch im Sommersemester abgehalten werden. Es gibt zu diesen STEOP-Vorlesungen allerdings mindestens 2 Prüfungstermine pro Semester. 

Die allgemeinen Zulassungsfristen findet ihr auf der Seite der Studienabteilung.

Für die VU Integral- und Differentialrechnung für USW werden ausschließlich im Wintersemester Tutorien angeboten. 
Seit WS17/18 können Tutorien im Rahmen der freien Wahlfächer mit 1 ECTS anerkannt werden, wenn die Studierenden mind. 80% Anwesenheit vorweisen können. Hierfür ist eine Anmeldung zum Tutorium (TU) in UGO erforderlich.

Für all jene, die auf den 1 ECTS verzichten, steht das Tutorium wie gewohnt ohne Anwesenheitskontrolle offen. Eine Anmeldung im UGO empfiehlt sich dennoch, damit die Abhaltungstermine im Terminkalender aufscheinen.

Der Studienleitfaden ist eine kostenlose Broschüre, welche von der Studienvertretung USW verfasst wird. Der Leitfaden gibt einen kompakten Überblick über studienrelevante Bestimmungen wie das Curriculum, Voraussetzungsketten oder STEOP-Fächer. Zudem werden die ersten wichtigen Schritte an der Uni (Bibliotheksausweis, Tutorien,…) erklärt und man erfährt wo man Informationen über weitere Aktivitäten der USW-Community bekommt. Die Leitfäden können hier für alle Fachschwerpunkte eingesehen werden.

Gedruckte Ausgaben sind erhältlich an der ÖH vor dem URBI-Zimmer (Schubertstraße 6a, Untergeschoss), bei Erstsemestrigen- sowie MaturantInnenberatungen der ÖH und in der OV USW. Vor allem zu Studienbeginn als auch im Laufe des Studiums lohnt es sich immer wieder einen Blick hineinzuwerfen!

Alle Bachelorstudien von USW haben seit WS 2023/24 keine Zulassungsverfahren durch Aufnahmeprüfungen mehr!

Für die Masterstudien gibt es jeweils inhaltliche Zulassungsvoraussetzungen, welche im Curriculum festgelegt sind (außer für Absolventinnen und Absolventen des jeweilig vorausgehenden USW-Bachelorstudiengangs). Es gibt auch hier keine Zulassungsprüfungen.

Ja, und diese Möglichkeit wird auch zuweilen genutzt. Der Antrag und nähere Informationen zur Antragsstellung sind auf der Homepage des Büros der Studiendirektorin zu finden.

An die Studienabteilung. Genaue Informationen gibt es auf der Homepage der Studienabteilung. Verbindliche Auskunft über eine Zulassung erhält man nur durch den offiziellen „Antrag auf Zulassung zum Masterstudium“. Der Antrag kann jeweils nur mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium gestellt werden - für die Überprüfung der Voraussetzungen werden die absolvierten Lehrveranstaltungen eines Bachelorstudiums sowie optional ergänzende Zusatzqualifikationen (Bedingungen: tertiäre Bildungseinrichtungen, ausgewiesene ECTS sowie positive Beurteilung) herangezogen. Die Studienabteilung leitet dies an die Curricula Kommission weiter und der/die Studierende erhält in Folge einen Bescheid, ob man zum Masterstudium zugelassen wird und welche Auflagen gegebenenfalls erfüllt werden müssen. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen zu den Masterstudien finden sich in den jeweiligen Mastercurricula.

Wird ein positiver Bescheid mit Auflagen ausgestellt, dann sind die Auflagen im Laufe der ersten zwei Semester des Masterstudiums zu absolvieren.

Sollten Sie Informationen zu Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe, Stipendium, Wohnbeihilfe, Mensastempel, etc.) benötigen, wenden Sie sich bitte immer an die entsprechenden Stellen (Finanzamt, Stipendienstelle, etc.) bzw. beim Sozialreferat der ÖH (Schubertstraße 6).

Das erste Semester

Allgemein gestellte Fragen zum USW Studium

Das Umweltorientierte Wahlfach ist ein individuell zusammengestelltes Fächerbündel und eine Möglichkeit einen besonderen inhaltlichen Schwerpunkt im Studium zu setzen. Das gewählte Fächerbündel sollte vor der Absolvierung genehmigt werden.

Für das Formular werden die Bezeichnungen der Lehrveranstaltungen, ein Titel für das Fächerbündel (wird im Zeugnis ausgewiesen) sowie eine Beschreibung der Inhalte (Ziele und zu erwerbende Kompetenzen) benötigt. Sobald es genehmigt wurde, wird den Studierenden das Formular durch das KoBü per Mail zugesandt. Für den Studienabschluss müssen die absolvierten Fächer über eine Anerkennung im UGO anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung mittels Bescheides ausgestellt wird und somit nicht mehr rückgängig zu machen ist. Wir empfehlen deshalb die Anerkennung gegen Ende des Studiums durchzuführen. Anerkennungen und auch Studienabschlüsse können bis zu 2 Monate dauern. Reichen Sie am Ende des Studiums also bitte alles rechtzeitig ein.

Bei der Wahl der Gastuniversität für das Auslandssemester sollte darauf geachtet werden, dass entweder Kurse angeboten werden, die sich mit Kursen des jeweiligen Studienplans decken, oder solche die als sinnvoll für das (noch nicht absolvierte) umweltorientierte bzw. freie Wahlfach erscheinen. Vor der Absolvierung des Auslandssemesters ist ein Vorausbescheid zu beantragen, in dem die Wahl der Fächer überprüft wird.

Achtung: Wir empfehlen dringend, sich nach Bestätigung der Nominierung durch die Gastuniversität, mit der dort zuständigen Koordinationsperson in Verbindung zu setzen um im Vorfeld informell abzuklären, ob die beabsichtigten LVs an der Gastuniversität überhaupt besucht werden dürfen! Oft ist man an eine Fakultät oder einen Studiengang gebunden bzw. dürfen keine Master-LVs besucht werden, wenn man als Bachelorstudierende/r an die Gastuniversität kommt.

Das Interdisziplinäre Praktikum (IP) stellt eine Besonderheit innerhalb der USW-Studien dar, da es die Möglichkeit bietet aktuelle Themenfelder in fachübergreifenden Kleingruppen zu bearbeiten. Dabei kann das IP von einzelnen oder mehreren Studierenden gemeinsam organisiert werden, wodurch eine weitere Spezialisierungsmöglichkeit innerhalb des Studiums ermöglicht wird.
Alle Informationen sind im IP-Leitfaden enthalten, der auf der Website des KoBüs zu finden ist.
Seitens der Studienvertretung werden regelmäßig IP-Organisationstreffen abgehalten, bei denen Interessierte sich Tipps und Tricks rund um die Organisation eines eigenen IPs holen können. Die Termine werden regelmäßig über den USW-Verteiler (bitte Nutzungsregeln beachten) und auf der Homepage bekanntgegeben.

Eine Bachelorarbeit ist laut den jeweiligen Curricula in bestimmten Fächern zu verfassen. Es ist jedoch auch möglich, die Arbeit in einem anderen Fach zu schreiben, sofern eine Betreuungsperson gefunden wird und diese damit einverstanden ist. Zudem muss dies durch den Vorsitzenden der Curricula-Kommission genehmigt werden (Formular zur Verfassung einer BA inklusive ausgefüllter Ausnahmegenehmigung an das KoBü senden). Sollte die Arbeit auf einer anderen Universität geschrieben werden (z.B. im Zuge eines Auslandssemesters) muss eine Hauptbetreuerin / ein Hauptbetreuer an der Uni Graz gefunden werden. Die Betreuung auf der Gastuniversität wird als Nebenbetreuung geführt. Ausnahme: USW / NAWI-Tech Studierende, die ihre Arbeit im Zuge einer Lehrveranstaltung auf der TU Graz schreiben.

Bachelorarbeiten müssen nicht gebunden werden, eine Plagiatsprüfung ist verpflichtend. Da sich der Aufbau, die Zitierweise und die Formatierungsvorgaben von Institut zu Institut unterscheiden, sind diese Vorgaben bei dem/der Betreuer/Betreuerin einzuholen. Als Orientierung wird auf den Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten am Institut für Umweltsystemwissenschaften verwiesen.

Ja, seit 01.03.2022 muss jede Bachelorarbeit einer Plagiatsprüfung unterzogen werden. Dafür muss die Bachelorarbeit nach Fertigstellung im UGO im PDF/A -Format hochgeladen werden. Eine genaue Anleitung wie diese hochzuladen ist, finden Sie auf der Website der Uni Graz.

Alle ausgefüllten und bestätigten Formulare können mit Vermerk der noch ausständigen Fächer vorzeitig im Prüfungsreferat des URBI-Dekanats (MGT, Geo, VWL) bzw. NAWI-Dekanats (NAWI-Tech) abgegeben werden. Bitte die entsprechende Vorgehensweise des jeweiligen Dekanats beachten!

Wenn bereits 90 % der Pflicht- und Wahlfächer des Bachelorstudiums absolviert wurden, können höchstens 10 % des Masterstudiums vorgezogen werden. Wobei die zusätzlichen Anmeldevoraussetzungen des Curriculums berücksichtigt werden müssen.

Für das Verfassen einer Masterarbeit wird die Betreuungszusage einer/s habilitierten Lehrenden benötigt – die entsprechenden Formulare sind auf der Website des URBI Dekanats für die Schwerpunkte MGT, Geo und VWL sowie auf der Website des NAWI Dekanats für NAWI-Tech zu finden. Die Masterarbeit selbst ist nicht an den Inhalt einer LV geknüpft, allerdings müssen im Rahmen der Masterprüfung zwei LVs gewählt werden, welche neben der typischen Defensio prüfungsrelevant sind. Da sich das Procedere von Institut zu Institut unterscheidet, müssen Masterstudierende sich vor Ort selbst über den Ablauf informieren.

Um zur Masterprüfung antreten zu können, müssen sowohl alle LVs als auch die Masterarbeit positiv absolviert sein. Um den Termin für die Masterprüfung fixieren zu können, muss auch das Protokollblatt zum Studienabschluss am Prüfungsreferat des zuständigen Dekanats abgegeben worden sein.

Eine Masterarbeit kann zudem nicht für mehr als ein Masterstudium geschrieben werden, auch wenn sie über das Ausmaß einer Masterarbeit hinausgeht.

Während des Studiums

Fragen zu Anerkennungen

Um Leistungen, die in anderen Studienrichtungen oder an einer anderen Bildungseinrichtung absolviert worden sind, anzuerkennen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsreferat.

Für die Fachschwerpunkte USW / MGT, USW / Geographie und USW / VWL ist das Prüfungsreferat der URBI-Fakultät zuständig, für den Fachschwerpunkt USW / NAWI-Tech ist das Prüfungsreferat der NAWI-Fakultät zuständig.

ACHTUNG NAWI-Tech: Für NAWI-Tech Studierende, welche an der TU Graz inskribiert sind, ist das TCVB-Dekanat (Petersgasse 10-12/II) zuständig.

Es wird dazu geraten Anrechnungen von Uni Graz Lehrveranstaltungen für das freie bzw. umweltorientierte Wahlfach nicht vorzeitig einzureichen, sondern bis zum Ende des Studiums zu warten. Nach Ausstellung eines Anerkennungsbescheides ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Wenn LVs bereits für das freie Wahlfach angerechnet wurden und es stellt sich aber bei Studienabschluss heraus, dass die entsprechenden LVs im Curriculum als Pflichtfach bzw. gebundenes Wahlfach deklariert sind, so kann ein bereits positiv ausgestellter Anerkennungsbescheid nachträglich geändert werden. Allerdings handelt es sich hier um eine „Kann“- und nicht „Muss“-Bestimmung des Studiendekans und wird nur bei einer klar nachvollziehbaren Argumentation als besonderer Ausnahmefall realisiert!

Wie Prüfungen, welche an der Uni Graz, an einer anderen inländischen sowie an einer ausländischen tertiären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule,…) absolviert wurden, in UGO eingetragen werden sollen, behandeln die Leitfäden des URBI-Prüfungsreferats.

Für einen Vorausbescheid für ein Auslandssemester bietet das NAWI-Prüfungsreferat einen entsprechenden Leitfaden an.

Für die Organisation und Durchführung ist immer das Dekanat jener Fakultät zuständig, an der das Prüfungsfach angeboten wird. Das heißt es ist auch das Formular „Anmeldung zur kommissionellen LV-Prüfung“ der durchführenden Fakultät zu verwenden!

Beispiel: Ein/e USW / NAWI-Tech Student/in benötigt eine kommissionelle Prüfung in VO Computational Basics. Formal ist für USW / NAWI-Tech das NAWI-Dekanat (KFU inskribiert) bzw. TCVB-Dekanat (TU inskribiert) für Anrechnungen etc. zuständig. USW Computational Basics wird allerdings am Institut für Umweltsystemwissenschaften angeboten, welches Teil der URBI-Fakultät ist. In dem Fall hätte der/die USW / NAWI-Tech Student/in das Formular der URBI zu verwenden und dieses auch dort abzugeben.

Nein. Praktika können nur im Rahmen der freien Wahlfächer angerechnet werden. Eine 4-wöchige Vollzeitanstellung entspricht 6 ECTS, abweichende Zeitausmaße werden aliquot errechnet.

Generell jedes, das nicht im Curriculum als Pflichtfach ausgewiesen ist. Aufzupassen ist allerdings, wenn Mastervorlesungen im Bachelorstudium vorgezogen werden und man sich die Prüfung als Wahlfach anrechnen lässt, dann kann man das entsprechende Masterstudium nicht mehr belegen, weil diese Pflichtlehrveranstaltung dann fehlen würde. Die LV ist dann sozusagen „verbraucht“.

Häufig gestellte Fragen bei neuem Curriculum

Aufgrund der Studienplanänderung wird diese LV nun im Sommersemester unter dem Namen „ 404.497 - Nachhaltigkeitsorientiertes Innovationsmanagement“ angeboten. Sie ist der Ersatz für die LV des alten Studienplans.

Nein, Studierenden mit bisherigem ('altem') Studienplan haben ab der Einführung des neuen Curriculums 8 Semester im Bachelor & 6 Semester im Master Studium Zeit, mit dem bisherigen Studienplan abzuschließen. 

Ob Umsteigen zweckmäßig ist, hängt vom individuellen Studienfortschritt ab. Am besten ist es daher, sich mit den Unterlagen seines aktuellen Studienforschrittes mit Kolleginnen und Kollegen der Studienrichtungsvertretung zu besprechen. 

Der Umstieg auf das neue Curriculum ist immer möglich, das heißt auch während des laufenden Semesters.

Geben Sie Ihre Absicht / Entscheidung bei der Studienabteilung bekannt. Besprechen sie sich vorher mit Ihrer Studienrichtungsvertretung. 

Für Umsteiger gilt die neue STEOP.  Bitte beim Umstieg darauf achten, dass möglichst vor dem Umstieg die STEOP absolviert werden sollte.

Wenn im neuen Studienplan die Lehrveranstaltung nicht mehr vorkommt, ist die Sperre für diesen Studienplan aufgehoben. Eine Sperre ist an die jeweilige Lehrveranstaltung und nicht an die Studienkennzahl gekoppelt!

Es sind die LVs zu absolvieren, die im aktiven Studienplan (Uni Graz Online Visitenkarte) stehen.
Wer den bisherigen weiterstudiert: die LVs des bisherigen.
Alle die sich für den neuen Studienplan entscheiden: die LVs des neuen Studienplans. Alle, die im Herbst neu beginnen, starten mit dem neuen Studienplan. 

Sollten die Lehrveranstaltungen des „alten“ Studienplanes nicht mehr angeboten werden, so findet sich im „neuen“ Curriculum eine Äquivalenzliste, die in beide Richtungen wirksame Anrechenbarkeiten aufzeigt.

Nein - für jede absolvierte LV im alten Studienplan gibt es eine Anrechnung für eine LV im neuen Studienplan. Jede LV die inhaltlich passend ist, kann dem studienrechtlichen Organ zur Anerkennung für eine 'alte' aber auch eine 'neue' LV vorgelegt werden.

Eine Liste dieser Anrechnungen findet sich im neuen Studienplan im Kapitel 'Äquivalenzliste'. 

Nein, wenn weiter nach dem alten Studienplan studiert wird.
Beim Umsteigen in den neuen Studienplan hängt es vom Studienfortschritt ab, welche neuen LVs absolviert werden müssen.
Für alle neuen LVs, für die schon die äquivalente LV im alten Studienplan absolviert wurde gibt es automatisch die Anrechnung.
Welche LV des alten Studienplanes für welche LV des neuen Studienplanes anerkannt wird, steht in der Äquivalenzliste des neuen Studienplanes.  

Absolvierte ECTS bleiben auf alle Fälle bestehen. Keine absolvierte LV wurde umsonst gemacht - die Äquivalenzliste im neuen Curriculum listet auf, welche der 'alten LVs'   für welche neuen LVs anerkannt werden.
Wer nach altem Studienplan abschließen möchte, findet dort auch alle LVs, die ab jetzt für nicht mehr angebotene LVs zu absolvieren sind.

Die Äquivalenzliste funktioniert automatisch, ist aber nicht verpflichtend: jede andere LV, die inhaltlich entspricht, kann dem studienrechtlichen Organ zur Anerkennung für eine 'alte' aber auch eine 'neue' LV vorgelegt werden (passiert oft im Zuge von Auslandsaufenthalten). Allerdings sollte unbedingt vorher geklärt werden, ob mit der Anerkennung zu rechnen ist.

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