Allgemein gestellte Fragen
Sind die Studien der Umweltsystemwissenschaften zugangsbeschränkt?
Die Bachelorstudien USW mit den Fachschwerpunkten Betriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und Geographie sind seit Wintersemester 2019 zugangsbeschränkt! Das Bachelorstudium USW Naturwissenschaften-Technologie ist frei zugänglich und kann normal inskribiert werden (s. nächste Frage). Für die Fachschwerpunkte BW, VWL und Geographie ist das Zulassungsverfahren der Uni Graz zu durchlaufen, bevor das Studium tatsächlich inskribiert werden kann. Alle weiteren Informationen dazu sind hier zu finden.
Achtung: Die Zulassungsprüfung findet nur 1x im Jahr statt. Bitte die Termine und Fristen dafür beachten!
Für die Masterstudien gibt es jeweils inhaltliche Zulassungsvoraussetzungen, welche im Curriculum festgelegt sind (außer für AbsolventInnen des jeweilig vorausgehenden USW-Bachelorstudiengangs). Eine Zulassungsprüfung wie bei den Bachelorstudien gibt es nicht.
Wie kann ich ein Studium an der Universität Graz beginnen?
Um ein Studium an der Universität Graz beginnen zu können, ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife (Matura) notwendig. Dieser kann einerseits durch einen Abschluss einer Höheren Schule (AHS, BHS, HTL, HBLA, etc.) erbracht werden oder durch eine Studienberechtigungsprüfung im jeweiligen Fachgebiet. Die Datenerfassung zur Inskription (notwendig für alle Studienrichtungen!) erfolgt zunächst online. Dabei werden die persönlichen Daten und die Studienwahl erfasst sowie ein Termin für die persönliche Anmeldung, die Inskription, in der Studien- und Prüfungsabteilung ausgewählt. Mit der Inskription während der allgemeinen Zulassungsfrist und dem Einzahlen des ÖH-Beitrages wird man zu einer/m ordentlichen Studierenden der Universität Graz. Für Internationale Studierende gibt es gesonderte Zulassungsmodalitäten.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich in einem USW Masterstudium inskribieren möchte, aber kein USW Bachelorstudium gemacht habe?
An die Studien-und Prüfungsabteilung (STPA). Genaue Informationen gibt es auf der Homepage der STPA. Verbindliche Auskunft über eine Zulassung erhält man nur durch den offiziellen „Antrag auf Zulassung zum Masterstudium“. Der Antrag kann jeweils nur mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium gestellt werden - für die Überprüfung der Voraussetzungen werden die absolvierten Lehrveranstaltungen eines Bachelorstudiums sowie optional ergänzende Zusatzqualifikationen (Bedingungen: tertiäre Bildungseinrichtungen, ausgewiesene ECTS sowie positive Beurteilung) herangezogen. Die STPA leitet dies an die Curricula Kommission weiter und der/die Studierende erhält in Folge einen Bescheid, ob man zum Masterstudium zugelassen wird und welche Auflagen gegebenenfalls erfüllt werden müssen. In der Regel kann eine solche Prüfung bis zu einem Semester dauern. Wird ein positiver Bescheid mit Auflagen ausgestellt, dann sind die Auflagen im Laufe des Masterstudiums zu absolvieren.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen zu den Masterstudien finden sich in den jeweiligen Mastercurricula.
Besteht die Möglichkeit sich einen individuellen Studienplan für USW zu erstellen?
Ja, und diese Möglichkeit wird auch zuweilen genutzt. Der Antrag und nähere Informationen zur Antragsstellung sind auf der Homepage des Büros der Studiendirektorin zu finden.
Studienplan wechseln
Der Studienplan kann nur persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung gewechselt werden. Es kann nicht auf auslaufende Studienpläne umgestiegen werden!
Nach dem erfolgreichen Umstieg müssen Prüfungen, die nicht automatisch übernommen worden sind, anerkannt werden. Auch Prüfungen, welche dem freien bzw. umweltorientierten Wahlfach zugeordnet werden sollen, müssen in dem Fall angerechnet werden!
Beurteilungspflicht der Lehrenden
Lehrende müssen die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Erbringung dieser, beurteilen.
UG 2002 §75 Abs 4: Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Studierenden ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Universität und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind.
Studienbeitrag
Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierenden an allen österreichischen Universitäten (ausgenommen befristet oder generell vom Studienbeitrag befreite Studierende).
Ordentliche Studierende aus Österreich, einem EU- oder EWR-Staat und Studierende, denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie InländerInnen (z.B. Konventionsflüchtlinge), sind für die Mindeststudiendauer Ihres Studiums plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit.
Während der beitragsfreien Zeit ist für eine gültige Fortsetzungsmeldung nur der ÖH-Beitrag in Höhe von €20,70 zu entrichten. Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, so sind der Studienbeitrag (363,36€ + Studierendenbeitrag 20,00€ + Sonderbeitrag 0,70€ = 384,06€) und der ÖH-Beitrag zu entrichten. Die Höhe des Studienbeitrags für Drittstaatenangehörige (weder österreichische noch EU-Bürger) beträgt 726,72€.
Beihilfen, etc.
Sollten Sie Informationen zu Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe, Stipendium, Wohnbeihilfe, Mensastempel, etc.) benötigen, wenden Sie sich bitte immer an die entsprechenden Stellen (Finanzamt, Stipendienstelle, etc.) bzw. beim Sozialreferat der ÖH (Harrachgasse 21, 1. Stock).
Ist ein Studieneinstieg im Sommersemester möglich?
Ja, es ist möglich im Sommersemester mit dem Studium zu beginnen. Allerdings ist zu bedenken, dass nicht alle STEOP-Vorlesungen auch im Sommersemester abgehalten werden. Es gibt zu diesen STEOP-Vorlesungen allerdings mindestens 2 Prüfungstermine pro Semester.
Gibt es ein Aufnahmeverfahren?
Betreuungsverhältnisse in stark nachgefragten Studien verbessern und gute Bedingungen für Studierende schaffen – das ist das Ziel von Aufnahmeverfahren an der Universität Graz. Zu den bereits bestehenden Verfahren in Psychologie, Pharmazie, Molekularbiologie, Biologie, Betriebswirtschaft, Economics und Lehramt kommen ab dem Studienjahr 2019/2020 vier weitere Studien dazu: Rechtswissenschaften, Translationswissenschaften, Umweltsystemwissenschaften und Erziehungs- und Bildungswissenschaft.
Kontakt
Klaudia Kramer
Institut für UmweltsystemwissenschaftenMerangasse 18/EG
8010 Graz
Di und Do Nachmittag oder via Skype (Voranmeldung erforderlich!)